Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand, Vertragspartner, Veranstaltungsort, Vertragslaufzeit- und Verlängerung, Vertragskündigung, Sonderkündigung, Ermäßigter Beitrag, Verzug Mitgliedsbeitrag, Anpassung Mitgliedsbeitrag, Anpassung der Mitgliedschaft, Nutzung des Angebots / Verwendung von Trainingseinheiten, Zahlungsabwicklung

1.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das angebotene Fitnesstraining, welches durch den Veranstalter Philipp Schröder CrossFit Flipside Frankfurter Weg 34 in 33106 Paderborn (nachfolgend CrossFit Flipside genannt), sowie durch die von ihm beauftragten Trainer durchgeführt wird. 

1.2 Vertragspartner

Vertragspartner sind das Mitglied und CrossFit Flipside. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und bestätigen dieses mit Vertragsabschluss. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/ die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht. 

1.3 Veranstaltungsort

Veranstaltungsort für das Fitnesstraining ist CrossFit Flipside im Frankfurter Weg 34 in 33106 Paderborn. Die jeweiligen Öffnungs- und Trainingszeiten des Trainingsangebots sind auf der Webseite crossfit-flipide.de ersichtlich. Bei Abweichungen des Trainingsortes wird dieses rechtzeitig auf der Webseite und/oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt geben.

1.4 Vertragslaufzeit- und Verlängerung

Der Vertrag wird über den in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den in den Laufzeiten ausgewählten Zeitraum, falls er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

1.5 Vertragskündigung

Es gelten folgende Kündigungsfristen

6-Monatsvertrag: 1 Monate zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

10er Karte: keine

Eine Kündigung kann schriftlich an Philipp Schröder CrossFit Flipside Frankfurter Weg 34 in 33106 Paderborn oder per Email an info@crossfit-flipside.de erfolgen.

1.6 Sonderkündigung

Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, deren Heilung nicht absehbar ist und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 2 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung müssen zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls bei einem Wohnortwechsel, der dazu führt, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort nicht mehr zumutbar ist. Die eingegangene Kündigung ist in diesem Fall nur mit Vorlage einer Meldebescheinigung des neuen Wohnorts gültig. 

1.7 Ermäßigter Beitrag

Der Veranstalter kann in Ausnahmefällen für Schüler, Studenten, Auszubildende eine Ermäßigung auf den regulären Mitgliedsbeitrag von 10 % gewähren. Voraussetzungen hierfür ist die Vorlage eines gültigen Nachweises (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsnachweis) am Tag der Antragstellung und dass das Mitglied bei Vertragsabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ermäßigung gilt für max. 12 Monate und kann verlängert werden, wenn spätestens vier Wochen vor Ablauf des ermäßigten Zeitraums erneut ein gültiger Nachweis vorgelegt wird. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder ist kein gültiger Nachweis mehr vorhanden, da das Mitglied nicht mehr zu den o.g. Personengruppen gehört, entfällt der Anspruch auf die Ermäßigung. Der reguläre Mitgliedsbeitrag ist zu zahlen. 

1.8 Verzug Mitgliedsbeitrag

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Mitgliedsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

1.9 Anpassung Mitgliedsbeitrag

Bei einer Änderung der Mehrwertsteuersatzes durch den Gesetzgeber ist CrossFit Flipside berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.

1.10 Anpassung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in Form eines Upgrades kann jederzeit zum 1. des Folgemonats erfolgen. Mit einer Anpassung beginnt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages neu zu laufen. Die Anpassung in Form eines Downgrades ist jeweils nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. 

Ein Upgrade ist der Wechsel in einen Vertrag mit einer höheren/gleichbleibenden Anzahl an Trainingseinheiten bei steigender/gleichbleibenden Laufzeit. 

Ein Downgrade ist der Wechsel in einen Vertrag mit einer geringeren/gleichbleibenden Anzahl an Trainingseinheiten bei sinkender/gleichbleibenden Laufzeit. 

1.11 Nutzung des Angebots / Verwendung von Trainingseinheiten

Zur Nutzung des Trainingsangebots ist die Anmeldung bei der von uns verwendeten Gym Managementsoftware erforderlich. 

Über verschiedene Vertragsmodelle können unterschiedliche Anzahlen an Trainingseinheiten pro Woche/Monat erworben werden. Diese könne ausschließlich in der Woche/Monat genutzt werden und sind nicht in die nächste Woche/Monat übertragbar. Das Trainingsangebot wird über eine Buchungssystem gemanagt. Die erworbenen Trainingseinheiten können genutzt werden, um sich für das angebotene Fitnesstraining anzumelden. Pro Tag kann ausschließlich eine Trainingseinheit genutzt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Mitglieder mit Competitor Vertrag oder Sonderveranstaltungen. 

Für die Teilnahme am Fitnesstraining ist die vorherige Buchung/Anmeldung für das Angebots zwingend erforderlich. Bis zu einem Zeitpunkt von 1 Stunde und 30 Minuten bevor das Trainingsangebot stattfindet, kann der Teilnehmer sich beliebig häufig An- und Abmelden. Anschließend ist nur noch eine Anmeldung jedoch keine Abmeldung mehr möglich.

Ist der Teilnehmer zu einem Trainingsangebot angemeldet und erscheint nicht, verfällt sein Anspruch auf die Verwendung dieser Trainingseinheit. 

Findet das Trainingsangebot zwischen 6:00 und 9:00 Uhr satt, muss die An- Abmeldung 9 Stunden im Voraus getätigt werden. 

Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Teilnehmeranzahl von weniger als drei Personen, das angebotenen Fitnesstraining zu verschieben oder abzusagen. Die bereits eingebuchten Teilnehmer werden in diesem Fall rechtzeitig informiert.  

1.12 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Drittanbieter, welcher mit der Gym Managmentsoftware verbunden ist. Eine separate Eingabe der Kontodaten ist hierfür in einem von uns zugesendeten Zahlungs- Registrierungslink notwendig.  

§2 Risikobelehrung, Haftung

2.1. Risikobelehrung

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren der im Rahmen des Fitnesstrainings benutzten Geräte, sowie die körperlichen, gesundheitlichen und sonstigen Gefahren bewusst. Diese Gefahren können vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

2.2 Haftung

Für mitgebrachte persönliche Besitzgegenstände des Mitglieds übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von CrossFit Flipside und seiner Mitarbeiter zurückzuführen.

§3 Widerrufsbelehrung

3.1. Widerrufsrecht

Mitglieder können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich an Philipp Schröder CrossFit Flipside Frankfurter Weg 34 in 33106 Paderborn oder per Email an info@crossfit-flipside.de widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Mitgliedserklärung beim Veranstalter. 

3.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat das Mitglied bei bereits empfangenen Leistungen die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf zu erfüllen. 

§4 Datenschutz

Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Flipside im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit Flipside zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen sind jederzeit unter http://crossfit-flipside.de/datenschutz/ einzusehen. 

§5 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

5.1. 

Das Mitglied ist verpflichtet, den Veranstalter von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannten Kontaktdaten als weiterhin gültige des Teilnehmers.

5.2.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.3. 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragspartner, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten und den sonstigen Zielen der Vertragspartner möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: 31.08.2021